FAQs
Ich bin nicht privat versichert. Kann ich mich trotzdem in Ihrer Praxis behandelt werden?
Ja, natürlich! Die Behandlungskosten in unserer Facharztpraxis sind meist deutlich niedriger, als von vielen erwartet. Da wir eine Privatpraxis sind und keine
Kassenzulassung beantragt haben, können wir Behandlungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Tipp: Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie seit dem 1. Januar 2004 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes
(GMG) die Möglichkeit, bei Ihrem Arzt eine Privatbehandlung zu wählen. Sie müssen hierzu nicht in die private Vollversicherung wechseln.
Wie mache ich das?
Sie machen im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips
Gebrauch. Sie sind dann bei Ihrer Wahl auf Kostenerstattung an die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.
Nach einer Behandlung in unserer Privatpraxis erhalten Sie eine Arztabrechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Bezahlung
können Sie diese dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann einen Anteil, den sie für Sie in der Kassenabrechnung hätte tragen müssen. Dieser liegt etwa bei 30 bis 40%. Er kann jedoch –
je nach Behandlung – sehr unterschiedlich ausfallen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, welche ein Teil, den Ihre Krankenkasse nicht trägt, übernimmt.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit alle Behandlungen in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, sofern Sie die Behandlungskosten sowieso selbst
tragen möchten.
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir als Privatpraxis direkt mit Ihnen abrechnen. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets
Arzt und Patient.
Jeder Patient kann unabhängig von seinem Versicherungsstatus einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Die Rechnungsstelle erfolgt bei allen Patienten schriftlich
und transparent nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen per Post zugesendet.
Warum kommen Patienten als Selbstzahler zu Ihnen?
Selbstzahler-Patienten kommen aus unterschiedlichsten Gründen zu uns:
Viele Patienten bekommen bei dringenden Anliegen keinen Termin
Es kommt immer wieder vor, dass bei dringenden medizinischen Anliegen kein Arzttermin zu bekommen ist. Manchmal muss auf einen Termin Wochen oder Monate gewartet werden. In unserer Privatpraxis erhalten Sie bei einem dringendem Anlass in der Regel immer einen sehr kurzfristigen Termin.
Lange Wartezeiten im Wartezimmer
Aufgrund der geringen Anzahl an Hautärzten und anderer Ursachen sind die Wartezeiten im Wartezimmer zum Teil sehr lang. Insbesondere für Kinder, kranke oder ältere Menschen ist das eine große Belastung. In unserer Praxis sind wir sehr bemüht, Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Diese liegen im Durchschnitt bei etwa 5 bis 10 Minuten.
Die Entfernung zur nächsten Kassenarzt-Praxis ist zu groß
Insbesondere ältere Patienten aus unserem näheren Umkreis, die nicht eigenständig mobil sind, müssen zum Teil längere Anfahrten zur nächsten Kassenarzt-Praxis in Kauf nehmen. hier entstehen durch die Inanspruchnahme von Fahrdiensten (z.B. Taxi) Fahrtkosten, die weit über den Behandlungskosten unserer Praxis liegen können. Weitere Informationen zu Behandlungskosten finden Sie weiter unten.
Weitere Vorteile einer Privatpraxis
Was kostet ein Beratungstermin?
Wir betreuen Sie sehr gerne und kümmern uns intensiv und individuell um Ihr persönliches Anliegen. Die Beratung und Untersuchung wird mit ca. 38 bis 55 Euro in
Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten richten sich immer nach der gesetzlichen festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind daher völlig transparent. Sollten zur Basisuntersuchung
zusätzliche Untersuchungen bzw. Behandlungen notwendig werden, werden diese nach Ihrer Einwilligung durchgeführt und entsprechend der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten
sind nicht nur transparent, sondern auch meist niedriger, als von vielen Patienten vermutet.
Bekomme ich als Selbstzahler in Ihrer Praxis alle Leistungen, die auch Privatpatienten
erhalten?
Selbstverständlich. Alle Leistungen unserer Praxis können uneingeschränkt und in gleicher Weise in Anspruch genommen
werden.
Da gibt es keine Unterschiede.
Gibt es zwischen Selbstzahler und Privatpatienten einen Unterschied in der Terminvergabe?
Nein. Alle unsere Patienten werden gleich behandelt. Wir versuchen grundsätzlich immer einen Termin anzubieten, der Ihnen am angenehmsten ist. In dringenden Fällen
erhalten Sie einen sehr kurzfristigen Termin in unserer Praxis.
Ich interessiere mich für eine umfassende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Wie hoch sind die Kosten hierfür?
Die umfassende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung, die Untersuchung des kompletten Hautorgans mit dem Auflichtmikroskop sowie auf Wunsch die computergestützte Videoauflichtmikroskopie. In Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen wir Ihnen – je nach Aufwand der Untersuchung in Ihrem persönlichen Fall – zwischen 80 und 110 Euro. Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung sollte einmal im Jahr durchgeführt werden.